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Die Gewinnergemeinden stehen fest – Wohnhaussanierung 2025

By 2024.11.20.Juli 7th, 2025No Comments

3+6 Millionen HUF Sanierungsförderung für Wohngebäude

Mit höheren Zinssätzen als bisher und nur in kleinen Gemeinden wird die Wohnhaussanierungsförderung ab 2025 neu aufgelegt. Wer bereits in der ersten Runde Fördermittel erhalten hat, kann sich nur für den noch nicht ausgeschöpften Teil der maximalen Summe bewerben – darauf macht Bank360.hu aufmerksam, die die Liste der 2887 förderfähigen Gemeinden veröffentlicht hat.

Wer in einer Stadt oder größeren Ortschaft wohnt, kann die Entwicklungen rund um das neue Förderprogramm ab 2025 mit Gelassenheit verfolgen – ebenso jene, die die volle Förderung von 3 Millionen HUF bereits in der ersten Phase ausgeschöpft haben. Sie sind nicht mehr berechtigt, die neue, ausschließlich in 2887 Kleingemeinden verfügbare nicht rückzahlbare 3-Millionen-Förderung sowie den vergünstigten Kredit bis maximal 6 Millionen HUF zu beantragen.

Weniger Anspruchsberechtigte – weniger Anträge. Durch die deutliche Einschränkung des berechtigten Personenkreises rechnet man mit wesentlich weniger Antragstellern als in der ersten Förderphase, an der rund 370.000 Familien teilgenommen hatten. Wer sich damals nicht für eine Förderung interessiert hat, wird nun kaum in Scharen aufspringen. Jedoch: Wer beim ersten Mal weniger als die maximale Summe in Anspruch genommen hat, kann jetzt den Restbetrag beantragen. Neu hinzukommen können auch jene, die erst nach Ende des ersten Programms Ende 2022 förderberechtigt wurden – etwa durch ein neugeborenes Kind oder den Erwerb einer eigenen Immobilie.

Zinsniveau steigt – Förderung bleibt gedeckelt. Alle Antragsteller müssen damit rechnen, dass der Zinssatz für den vergünstigten Kredit höher sein wird als beim ersten Programm. Statt der fixen 3 % hängt die Verzinsung nun von der Entwicklung der ungarischen Staatsanleihenrenditen ab. Ohne Berücksichtigung der staatlichen Zinsstützung liegt der Zinssatz derzeit bei etwa 4,5–5 %. Sollte man den Kredit zu den aktuellen Bedingungen aufnehmen, beträgt der maximal zulässige Zinssatz 4,5 %, kann jedoch je nach Marktentwicklung bis zu 5 % steigen, so die Berechnungen von Bank360.hu. Die Banken dürfen aber auch günstigere Konditionen anbieten, da nur der Höchstzinssatz gesetzlich geregelt ist.

Jetzt prüfen, ob Ihr Wohnort förderfähig ist. Wer sich für das im Januar startende Programm „Vidéki Otthonfelújítási Program” (Wohnhaussanierung für ländliche Gebiete) interessiert, kann aktuell vor allem eines tun: die Förderbedingungen prüfen und kontrollieren, ob sich die eigene (oder geplante) Immobilie in einer der 2887 förderfähigen Gemeinden befindet, die im kommenden Gesetz aufgelistet werden.

Quelle: bank360.hu

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