
Allgemeine Informationen
Zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von Familien mit Kindern, zur Förderung der Erneuerung des ungarischen Wohnungsbestands sowie zur Legalisierung der Bauwirtschaft kann eine staatliche, nicht rückzahlbare Förderung aus dem zentralen Budget in Anspruch genommen werden – bekannt als **Sanierungsförderung für Wohngebäude** (im Folgenden: Förderung).
Die Bedingungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung sind in der Regierungsverordnung Nr. 518/2020. (XI. 25.) über die Sanierungsförderung für Familien mit Kindern geregelt.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie in den zugehörigen Dokumenten im Downloadbereich.
Quelle: Ungarische Staatskasse (Magyar Államkincstár)